Das Rote Kreuz ändert per 01.04.2023 die Einkommensgrenzen in den Rotkreuz-Märkten.
Grund dafür ist, dass durch die letzte Pensionsanpassung die Mindestpension auf 1.751,56 EUR angehoben wurde. Somit würde diese Gruppe bei der aktuellen Grenze von 1.700,- EUR als Anspruchsberechtigte herausfallen.
Daher stellen sich die Einkommensgrenzen ab 01.04.2023 wie folgt dar:
Einzelpersonen 1.300,- EUR
Ehepaare/Lebensgemeinschaften 1.800,- EUR
Zuschlag je Kind 300,- EUR
Rotkreuz-Markt Infos
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