Änderung Einkommensgrenzen Rotkreuz-Markt Steyr-Land

Veröffentlichungsdatum20.04.2023Lesedauer1 MinuteKategorienAktuelle Infos der Gemeinde Schiedlberg
Rotes Kreuz

Das Rote Kreuz ändert per 01.04.2023 die Einkommensgrenzen in den Rotkreuz-Märkten.

Grund dafür ist, dass durch die letzte Pensionsanpassung die Mindestpension auf 1.751,56 EUR angehoben wurde. Somit würde diese Gruppe bei der aktuellen Grenze von 1.700,- EUR als Anspruchsberechtigte herausfallen.

Daher stellen sich die Einkommensgrenzen ab 01.04.2023 wie folgt dar:

Einzelpersonen                                       1.300,- EUR

Ehepaare/Lebensgemeinschaften         1.800,- EUR

Zuschlag je Kind                                        300,- EUR


Rotkreuz-Markt Infos

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