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Das Oö. Gemeinde-Kundmachungsreformgesetz verpflichtet die Gemeinden ab 1. Juli 2025 die Verordnungen elektronisch im Rahmen des Rechtsinformationssystems kundzumachen und sind unter RIS abrufbar.
Das Oö. Gemeinde-Kundmachungsreformgesetz verpflichtet die Gemeinden ab 1. Juli 2025 die Verordnungen elektronisch im Rahmen des Rechtsinformationssystems kundzumachen und sind unter: RIS abrufbar.