Amtstafel

Das Oö. Gemeinde-Kundmachungsreformgesetz verpflichtet die Gemeinden ab 1. Juli 2025 die Verordnungen elektronisch im Rahmen des Rechtsinformationssystems kundzumachen und sind unter RIS abrufbar.

Das Oö. Gemeinde-Kundmachungsreformgesetz verpflichtet die Gemeinden ab 1. Juli 2025 die Verordnungen elektronisch im Rahmen des Rechtsinformationssystems kundzumachen und sind unter: RIS abrufbar.


Kategorie

Amtstafeln
DatumAmtstafelKategorien
18.07.2024 - 31.08.2026Verordnung Beschlussrecht über die Vergaben des Bauvorhabens Kindergartenneubau und Sanierung der TurnhalleVerordnungen