Mobilitätsunterstützung für Studenten

Antrag auf Mobilitätsunterstützung

gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 14. Dezember 2020, mit den Richtlinien zur Einführung eines Zuschusses für studierende SchiedlbergerInnen


Förderungsbedingungen:

Antragsberechtigt sind Studentinnen und Studenten, die

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung das 26. Lebensjahr nicht vollendet haben
  • mit dem Antrag das Semesterticket, einen gültigen Studentenausweis, einen Nachweis über einen aufrechten Bezug der Familienbeihilfe (bis zum 24. Lebensjahr) und die Inskriptionsbestätigung für das jeweilige Semester vorlegen können
  • als Student/Studentin gemäß der in § 3 Abs. 1 StudFG genannten Studienrichtungen Förderungen erhalten können
  • im Zeitraum der Förderinanspruchnahme (d.h. für das jeweilige Semester) ist ein aufrechter Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schiedlberg erforderlich
  • die Förderung beträgt pro Semester max. € 75,00 für die Studentin/den Studenten
  • die Anträge sind bis spätestens 31.10. jeden Jahres für das Wintersemester und bis spätestens 31.03. jeden Jahres für das Sommersemester einzubringen
  • nicht gefördert werden Fahrkarten zwischen dem Wohnort und dem Studienort, sowie die Kosten für Netzkarten an einen Studienort außerhalb Österreichs



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