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Antrag auf Mobilitätsunterstützung
gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 14. Dezember 2020, mit den Richtlinien zur Einführung eines Zuschusses für studierende SchiedlbergerInnen
Förderungsbedingungen:
Antragsberechtigt sind Studentinnen und Studenten, die
Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.
zB Sommersemester 2020/2021
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